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   BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1997/04   

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https://dejure.org/2007,19561
BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1997/04 (https://dejure.org/2007,19561)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2007 - 2 BvR 1997/04 (https://dejure.org/2007,19561)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1997/04 (https://dejure.org/2007,19561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswertfestsetzung für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren im Verfassungsbeschwerdeverfahren über dem gesetzlichen Mindestwert

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; RVG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 1
    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1997/04
    Maßgebliche Kriterien bei der Ausübung des Festsetzungsermessens sind vorrangig die Bedeutung der Angelegenheit für den Beschwerdeführer selbst und für die Auslegung und Fortbildung des objektiven Verfassungsrechts (vgl. BVerfGE 79, 365 ).

    Das subjektive Interesse des Beschwerdeführers an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zu diesem Kriterium den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1291/85 -, NJW 1989, S. 2047, sowie den weiteren Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tage - 1 BvR 1046/85 -, NJW 1989, S. 2048) rechtfertigt hier - neben dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. vgl. BVerfGE 79, 365, S. 369 f.) - ein Überschreiten des Mindestwertes.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1997/04
    Das subjektive Interesse des Beschwerdeführers an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zu diesem Kriterium den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1989 - 1 BvR 1291/85 -, NJW 1989, S. 2047, sowie den weiteren Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom selben Tage - 1 BvR 1046/85 -, NJW 1989, S. 2048) rechtfertigt hier - neben dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. vgl. BVerfGE 79, 365, S. 369 f.) - ein Überschreiten des Mindestwertes.
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